Haushaltsnahe Dienstleistungen

Group of household service providers standing in front of residential building, including gardener, cleaner, maintenance worker and chimney sweep, symbolizing household-related services for property owners.

Haushaltsnahe Dienstleistungen – so holen Eigentümer mehr aus ihren Nebenkosten heraus

Viele Eigentümer verschenken jedes Jahr bares Geld, weil haushaltsnahe Dienstleistungen in der Nebenkostenabrechnung nicht korrekt ausgewiesen sind. Dabei ist das nicht nur ärgerlich, sondern kann auch eine Pflichtverletzung sein – denn Mieter haben Anspruch auf diese Angaben, und Dienstleister müssen gesetzliche Vorgaben einhalten.


Wer eine Immobilie besitzt oder vermietet, kennt die jährliche Nebenkostenabrechnung: Hausmeister, Gartenpflege, Reinigung, Winterdienst – viele dieser Leistungen gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen und können steuerlich geltend gemacht werden. Doch das funktioniert nur, wenn die Abrechnung klar, nachvollziehbar und gesetzeskonform aufgebaut ist.

Was zählt als haushaltsnahe Dienstleistung?

Als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten Tätigkeiten, die üblicherweise von den Bewohnern selbst erledigt werden könnten – also Arbeiten im oder am Haushalt.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Reinigung von Treppenhaus, Fenstern oder Gemeinschaftsflächen
  • Garten- und Rasenpflege
  • Schneeräumen und Streuen im Winter
  • Hausmeister- und Wartungsarbeiten
  • Pflege von Zufahrten, Gehwegen oder Außenanlagen

Aber auch Heizungswartung, Abgasmessung oder der gute alte Schornsteinfeger gehören dazu.

Wichtig: Die Arbeiten müssen im Haushalt oder auf dem Grundstück stattfinden und von einem Dienstleister mit Rechnung ausgeführt werden.

Infographic showing typical household-related services according to German tax law §35a EStG, including cleaning, gardening, winter service, maintenance, and home care categories.
Übersicht typischer haushaltsnaher Dienstleistungen nach § 35a EStG – von Reinigung und Gartenpflege bis zu Betreuung und Wartung.

Pflicht zur Ausweisung in der Nebenkostenabrechnung

Seit 2009 sind Vermieter und Eigentümer verpflichtet, haushaltsnahe Dienstleistungen in der Nebenkostenabrechnung gesondert auszuweisen, wenn Mieter dies verlangen (§ 35a EStG).

Das bedeutet:

  • Die jeweiligen Kosten müssen nach Art der Leistung getrennt dargestellt werden.
  • Arbeits- und Materialkosten sollten getrennt aufgeführt sein, da nur Arbeitskosten absetzbar sind.
  • Der Ausweis muss nachvollziehbar und belegbar sein – pauschale Sammelbeträge reichen nicht.

Wer diese Angaben nicht macht, riskiert Rückfragen oder Beanstandungen der Mieter – und verschenkt selbst die Möglichkeit, die Leistungen steuerlich geltend zu machen.

Wie viel kann abgesetzt werden?

Bis zu 20 % der Arbeitskosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr, können direkt von der Steuer abgezogen werden.
Voraussetzung: Es liegt eine ordentliche Rechnung vor, und die Zahlung erfolgte unbar (z. B. per Überweisung).

Praktischer Nutzen für Eigentümer

Auch für Eigentümer lohnt sich der saubere Ausweis:

  • Die Abrechnung ist rechtssicher und transparent
  • Steuerliche Abzüge lassen sich einfacher nachweisen
  • Streit mit Mietern über fehlende Angaben wird vermieden

Wer seine Nebenkostenabrechnung über nebenkostenmacher.de erstellen lässt, profitiert automatisch von einer ordnungsgemäßen Aufschlüsselung aller haushaltsnahen Dienstleistungen – inklusive steuerlich relevanter Angaben.
Darüber hinaus prüfen wir eingereichte Rechnungen darauf, ob der Ausweis haushaltsnaher Dienstleistungen korrekt erfolgt ist, und weisen bei Bedarf auf fehlerhafte oder unvollständige Rechnungen hin.
So stellen wir sicher, dass sowohl Eigentümer als auch Mieter ihre Steuervorteile optimal ausschöpfen können – im Sinne einer transparenten, rechtssicheren und fairen Abrechnung.

Hinweis für Dienstleister

Auch Handwerks- und Reinigungsbetriebe, Hausmeisterdienste oder Gartenpfleger profitieren von korrekten Rechnungen:
Nur wenn der Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen den gesetzlichen Anforderungen entspricht (nach § 35a Einkommensteuergesetz – EStG), können Auftraggeber die Arbeitskosten steuerlich geltend machen.
Das bedeutet:

  • Arbeits- und Materialkosten müssen klar getrennt ausgewiesen sein.
  • Die Leistungsbeschreibung sollte eindeutig auf die Tätigkeit im Haushalt oder Grundstück hinweisen.
  • Die Zahlung muss nachweisbar unbar erfolgt sein (z. B. per Überweisung).

nebenkostenmacher.de unterstützt Dienstleister bei der korrekten Rechnungsstellung und zeigt, wie sich gesetzliche Vorgaben einfach umsetzen lassen – damit alle Beteiligten von einer transparenten und gesetzeskonformen Abrechnung profitieren.


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Was zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen?

Nach § 35a EStG und aktueller Verwaltungsauffassung des Bundesfinanzministeriums (BMF-Schreiben vom 9. November 2016) zählen alle Tätigkeiten dazu, die im Haushalt oder auf dem Grundstück ausgeführt werden und eine haushaltsnahe Hilfstätigkeit darstellen.
Hier eine praxisnahe Übersicht:


🧹 Reinigung & Pflege

  • Reinigung der Wohnung, des Treppenhauses und Gemeinschaftsflächen
  • Fenster- und Glasreinigung
  • Teppichreinigung (auch durch Fachfirma)
  • Polsterreinigung
  • Wäschepflege (Bügeln, Waschen, Mangeln)
  • Reinigung von Heizkörpern, Türen, Jalousien

🌳 Außenanlagen & Gartenpflege

  • Rasenmähen, Heckenschneiden, Unkrautentfernung
  • Baum- und Strauchschnitt
  • Bepflanzung, Bewässerung
  • Reinigung von Wegen und Terrassen
  • Laubentfernung
  • Wartung und Pflege von Gartenteich, Gartenhaus oder Einfriedungen

❄️ Winterdienst & Sicherheit

  • Schneeräumen und Streuen von Gehwegen, Einfahrten und Zufahrten
  • Kontrolle und Instandhaltung von Außenbeleuchtung
  • Wartung von Bewegungsmeldern und Sicherheitsanlagen

🔧 Hausmeister- und Wartungsarbeiten

  • Kleinreparaturen (z. B. Türschlösser, Steckdosen, Dichtungen)
  • Überwachung technischer Anlagen (Heizung, Aufzug, Lüftung)
  • Filterwechsel und Reinigung von Abluftanlagen
  • Wartung von Rauchmeldern
  • Kontrolle von Notbeleuchtung und Fluchtwegen

🔥 Heizung, Energie & Schornsteinfeger

  • Wartung der Heizungsanlage
  • Abgasmessungen und Reinigung durch Schornsteinfeger
  • Überprüfung und Reinigung von Öltanks oder Brennern

🧺 Betreuungs- und Unterstützungsleistungen im Haushalt

  • Kinderbetreuung, Seniorenbetreuung oder Alltagshilfe
  • Einkaufsservice und Essenszubereitung im Haushalt
  • Fahrdienste für Arztbesuche oder Einkäufe (wenn im Haushalt organisiert)
  • Pflegeleistungen im häuslichen Umfeld

🚪 Weitere begünstigte Tätigkeiten

  • Hausnotrufsysteme (laufende Betreuung, nicht Gerätekauf)
  • Umzugs- und Entrümpelungsdienste (wenn haushaltsnah)
  • Haustierbetreuung im Haushalt (nicht in Tierpension)
  • Wartung von Markisen oder Rollläden
  • Reinigung und Wartung von Photovoltaikanlagen auf dem Hausdach

⚠️ Nicht begünstigt sind:

  • Materialkosten (z. B. Farbe, Ersatzteile, Pflanzen)
  • handwerkliche Tätigkeiten außerhalb des Grundstücks (z. B. in der Werkstatt)
  • Planungs-, Architekten- oder Gutachterleistungen
  • Hausanschlusskosten und Neubauarbeiten

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