In 2 Minuten prüfen, ob Ihr Mietobjekt von der Funk-Nachrüstpflicht bis 31.12.2026 betroffen ist. Ergebnis sofort per E-Mail mit klarer Empfehlung.

Funkzähler-Check 2026

Prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihr Objekt betroffen ist

Online-Check zur Nachrüstpflicht für Vermieter bis zum 31.12.2026.

Der Check richtet sich vor allem an kleine Vermieter (1–10 Einheiten), bei denen oft unklar ist, ob die Anforderungen an fernablesbare Messtechnik (Funk) bereits erfüllt sind.

So funktioniert’s

1) Angaben zum Objekt
Einheiten, zentrale Heizung, Funk/fernablesbar, grobes Einbaujahr, Messdienstleister.

2) Automatische Auswertung
Sie erhalten sofort eine strukturierte Einschätzung per E-Mail (🟢🟡🔴) inkl. Empfehlung.

Hinweis: Die Auswertung basiert auf Ihren Angaben und dient der Orientierung.

Jetzt online prüfen

Die Bearbeitung dauert etwa 2 Minuten. Sie erhalten das Ergebnis direkt per E-Mail.

Wie ist das Ergebnis zu verstehen?

🟢

Kein akuter Handlungsbedarf

Die Angaben sprechen dafür, dass die Geräte fernablesbar sind bzw. die Funkpflicht voraussichtlich nicht greift.

🟡

Klärung empfohlen

Die Angaben reichen für eine eindeutige Einordnung noch nicht aus. Häufig reicht eine kurze Bestätigung des Messdienstleisters.

🔴

Handlungsbedarf

Die Angaben sprechen dafür, dass eine Umrüstung auf fernablesbare Messtechnik erforderlich sein kann. Dann lohnt eine frühzeitige Planung.

Häufige Fragen

Welche Daten werden abgefragt?

Nur Basisangaben, die für eine erste Einordnung notwendig sind (z. B. Einheiten, zentrale Heizung, Funk/fernablesbar, grobes Einbaujahr, Messdienstleister).

Ersetzt das eine Rechtsberatung?

Nein. Die Auswertung dient der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich ist immer die konkrete Objekt- und Abrechnungssituation.

Was passiert nach dem Absenden?

Sie erhalten direkt eine strukturierte E-Mail mit Einordnung (🟢🟡🔴) und einer Empfehlung zum weiteren Vorgehen.

Können Sie das auch im Detail prüfen?

Ja. Wenn Sie möchten, prüfen wir Abrechnung und Gerätesituation im Detail und unterstützen bei der Klärung mit dem Messdienstleister.

Hinweis: Diese Online-Prüfung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich ist stets die konkrete Objekt- und Abrechnungssituation.